R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
 
 
CNL 2024, 2
 

Streit um Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Am 26. Juni 2024 hatte der Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet. Den Bundestag passierte das neue Gesetz jedoch anschließend nicht – trotz der Einigkeit der Regierungsfraktionen im Ausschuss. Vor allem die Kompetenzverteilung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Geldwäschebehörde ist ein Thema, an dem sich derzeit Streit entzündet.

Abbildung 1

Die Kritik an der neuen Geldwäsche-Behörde ist nicht neu: Demonstranten im Oktober 2023.

Aus den Parlamentsnachrichten zur Finanzausschusssitzung ließ sich zwar entnehmen, dass die Opposition nicht mit dem Gesetzentwurf d’accord ging, dass es aber letztlich Mitglieder der Regierungskoalition selbst sein würden, die auf der Bremse stehen, danach sah es zunächst nicht aus: Kurz vor der Sitzung des Finanzausschusses hatten die Ampel-Fraktionen noch sechs Änderungsanträge eingebracht, die sogar auf teilweise Zustimmung der Unionsfraktion stießen. An der grundlegenden Ablehnung der Opposition konnte das zwar nichts ändern, doch das Gesetz passierte den Finanzausschuss dank der Stimmen der Ampelfraktionen. Die Kritik der Opposition blieb außen vor: Die Unionsfraktion warnte vor Parallelstrukturen durch verschiedene Behörden. Dieser Umstand erschwere es auch, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, wobei die Gefahr bestehe, dass die verschiedenen Behörden sich gegenseitig Mitarbeiter abwerben. Die AfD-Fraktion bemängelte, dass es nicht eine zentrale Behörde gebe, dies auch mit Blick auf die Kompetenzen der Bundesländer. Die Gruppe Die Linke konstatierte, der Gesetzentwurf sei hinter den Referentenentwurf zurückgefallen. Die beteiligten Behörden würden auch künftig getrennt voneinander agieren.

Die Ampel-Fraktionen hielten dagegen und zogen während der Beratungen zum Gesetzesentwurf im Finanzausschuss an einem Strang. Sowohl FDP als auch Grüne wiesen darauf hin, die Ampel-Koalition habe die Kritik der internationalen Standardsetzerin im Bereich Geldwäsche, der FATF, an Deutschland aufgegriffen und orientiere sich mit ihrem Gesetzentwurf an den Empfehlungen der FATF. Aus der FDP hieß es, künftig werde wie international üblich im Kampf gegen Geldwäsche ein „Follow-the-Money-Ansatz“ verfolgt. Es gehe um dicke Fische und Sanktionsbrecher.

Diese Einmütigkeit konnte aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens offenbar nicht eingehalten werden. Inzwischen wirft die FDP der Grünen-Fraktion eine Blockadehaltung bei der Verabschiedung des Gesetzes vor. Gleichzeitig wird über die Medien die Vermutung verbreitet, das Gesetz werde von den Grünen mit den Verhandlungen über eine Neuregelung der Kindergrundsicherung politisch verknüpft. Denn auch hierüber streitet die Regierungskoalition – namentlich FDP und Grüne – seit längerem.

Tatsächlich hatten die Grünen eine Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in der letzten Parlamentswoche vor der Sommerpause verhindert und darauf hingewiesen, dass zunächst ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Vermögensverschleierung auf den Weg gebracht werden müsse. Die Einrichtung einer neuen Behörde, die im Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz vorgesehen ist, mache keinen Sinn, wenn diese nicht entsprechende Befugnisse habe.

Auf der Plattform X äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner Anfang Juli hierzu drastisch gegenüber dem Koalitionspartner: „Es ist kein guter Grund, dass die Grünen noch auf das Instrument der Vermögensermittlung warten wollen. Denn es geht Zeit verloren. Mafia und Clans lachen sich kaputt.“

Ob und wann das Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität nun beschlossen wird, ist aktuell weiter unklar. Immerhin ist die neue Geldwäschebehörde, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), bereits im Haushalt 2025 veranschlagt. Für diese im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes zu schaffende neue Behörde sind für 2025 Gesamtausgaben von 179 Mio. EUR vorgesehen. Die Zahl der Stellen im neuen Bundesamt soll auf 983 ansteigen.

Überhaupt kein gutes Haar lässt die Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Zoll, in einer Pressemeldung an der neuen Behörde: Die Ampel gehe nach ihren Aussagen irrigerweise davon aus, dass ein paar wenige zusätzliche Beamte in einem neuen Ermittlungszentrum Geldwäsche in einer ganz neuen Behörde das Problem bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität lösen könnten. „Als ob das Heil der Bekämpfung der Finanzkriminalität in einem neuen und zentralen ‚Hort der Kompetenz‘ läge, obwohl die strafrechtliche Geldwäschebekämpfung ohnehin grundsätzlich Aufgabe der Länder ist und der Bund nur in ganz ausgewählten Fällen beim BKA und beim Zoll eine Zuständigkeit hat.“ Stattdessen könnte der Bund „einerseits seine erfahrenen und in die Sicherheitsarchitektur integrierten Ermittlungsdienste beim BKA und im Zoll in den bestehenden Strukturen deutlich stärken und zudem die Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste endlich zu einer schlagkräftigen Finanzpolizei ausbauen“. Finanzminister Lindner führe mit dem „Extra-Amt“ indes lieber das Theaterstück „Viel Lärm um Nichts“ für die FATF auf.

chk

 
stats