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CNL 2025, 8
Kahlen-Pappas 

Veranstaltungsbericht: Praxiswebinar Compliance & KI

Das Praxiswebinar Compliance & KI am 19. und 20. Februar 2025 sollte seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorbereiten auf den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz nach der KI-Verordnung. Durch das Seminar führte Dr. Robert Müller als Experte auf dem Feld der Regulierung sowie dem Einsatz moderner Technologien. Den Einstieg in das Webinar übernahm Stefan Groß, Steuerberater und Managing Partner bei Peters, Schönberger & Partner, München, mit einem bunten Überblick zu den Möglichkeiten Generativer KI am Beispiel von Steuern.

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Auf dem Weg zum rechtssicheren Einsatz künstlicher Intelligenz nach der KI-VO.

Noch stoße KI bei komplexen Analysen und Stellungnahmen an ihre Grenzen. Beratung zu fachlichen Grundlagen oder fachliche Standardanalysen könne sie aber ohne weiteres leisten, erklärte Stefan Groß. Das erleichtere das Tagesgeschäft z.B. in der Steuerberatung enorm. Groß zeigte Beispiele für das korrekte Prompting, also die Eingabeaufforderung, mit der Antworten oder Ergebnisse von der KI erfragt werden, und gab einen Einblick in die Möglichkeiten für Anwender.

Dr. Robert Müller sorgte im anschließenden Teil des Webinars bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ein Grundverständnis zur KI-Verordnung. Dabei gab er zunächst Einordnungshilfen für folgende Fragen: Liegt überhaupt der Anwendungsbereich vor? Bin ich Betreiber oder Anwender? In welche Risikokategorie falle ich? Dies sei eine entscheidende Frage, denn die zu treffenden Compliance-Maßnahmen hingen mit der Einordnung des Risikos des KI-Systems zusammen, erläuterte Müller.

Vor allem bei der Frage nach dem Anwendungsbereich der KI-Verordnung und bei der Einordnung und Auslegung der korrekten Risikokategorie spiele die Musik. Müller ordnete daher zunächst ein, was überhaupt ein KI-System ist. Sogar ein Spamfilter könne darunter fallen, verdeutlichte er.

In Bezug auf den persönlichen Anwendungsbereich sei vor allem die Frage zentral: Bin ich Anbieter oder Betreiber? Grundsätzlich sei man ein Anbieter, wenn man ein KI-System in Verkehr bringt. Betreiber könne jeder sein, der ein KI-System verwendet – außer er tue dies nur für den persönlichen Gebrauch oder im nicht-beruflichen Kontext. Den Begriff des Nutzers verwende die KI-Verordnung nicht. Die Frage, wer (nur) Nutzer ist, müsse daher nach dem Ausschlussprinzip beantwortet werden, sagte Müller.

Wichtig für das richtige Verständnis zur KI-Verordnung sei auch das Konzept der vertrauenswürdigen KI. Dies beruhe auf entsprechenden Ethik-Leitlinien einer hochrangigen Expertengruppe für künstliche Intelligenz, die zwar nur Empfehlungen seien, aber über viele Compliance-Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme sowie über Erwägungsgrund 27 Einfluss in die KI-Verordnung genommen hätten.

Müller thematisierte sodann die Schulungspflicht, die nach der KI-Verordnung seit Februar 2025 für Unternehmen besteht, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Mitarbeiter müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen. „Das ist natürlich ein fließender Prozess“, erläuterte Müller, warnte aber davor, dass es zu Bußgeldern kommen könne, wenn die Kompetenz der Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden kann.

Am zweiten Veranstaltungstag ging Müller näher ein auf die einzelnen Pflichten von Hochrisiko-KI-Systemen bei der Befolgung der KI-Verordnung. Unter anderem müssten Compliance-Abteilungen Regeln definieren, wie mit Trainings für KI-Systeme umgegangen werden soll. Die Herausforderung liege dabei in der Auswahl der Trainingsdaten, also auch der Datenqualität.

Der KI-Verordnung wohne die Idee einer „human-centered AI“ inne, erklärte Müller: „Der Mensch muss Aufsicht über die KI führen.“ Es gehe im Wesentlichen darum, dass er verstehe, was die Maschine macht. Im übertragenen Sinne, müsse der Mensch jederzeit die „Stopptaste“ drücken und die Maschine anhalten können.

Für Europa sei nun erstmal ein „Regulierungsteppich“ ausgerollt, fasste Müller zusammen. Bei diesem müsse aber noch viel ausformuliert werden. All das werde handhabbar sein – genau so, wie es bei der DSGVO der Fall war.

Christina Kahlen-Pappas

Ein weiteres Praxisseminar Compliance & KI findet am 5. und 6. Juni 2025 online statt unter dem Titel „Bereit für den rechtssicheren Einsatz künstlicher Intelligenz nach der KI-VO“.

Zur Anmeldung geht es hier: www.ruw.de/kico.

Abbildung 10

Dr. Robert Müller, LL.M., ist Experte auf dem Feld der Regulierung sowie dem Einsatz moderner Technologien. Er beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit Künstlicher Intelligenz und hat dies, neben seinem umfangreichen Publikations- und Vortragsrepertoire, auch schon in der Praxis gezeigt. Abgerundet werden diese Tätigkeiten durch eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit den Einsatzmöglichkeiten von modernen Technologien.

 
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