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CNL 2021, 12
 

Vermögensregister in der EU-Pipeline?

Abbildung 16

Ein Vermögensregister könnte Eigentümer von Kunstwerken, Immobilien und Gold aus der Ruhe bringen.

Die EU-Kommission hat eine „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ in Auftrag gegeben. In der Auftragsbeschreibung heißt es: „Die Erhebung von Daten und die Zusammenschaltung von Registern sind ein wichtiges Instrument des EU-Rechts, um den Zugang der zuständigen Behörden zu Finanzinformationen zu beschleunigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z.B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“ Allein diese Ausschreibung hatte bereits lautstarke Kritik zur Folge. Das geplante Vermögensregister würde einen „gläsernen Bürger“ schaffen. Befürworter argumentieren hingegen, dass ein EU-weites Vermögensregister eine Gleichbehandlung aller am wirtschaftlichen Prozess beteiligten Haushalte und Unternehmen ermöglichen würde, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuern sowie zur Verhinderung von Geldwäsche beitragen könnte.

chk

Abbildung 17

CNL 2021 S. 12 (13)

Abbildung 18

 
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