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CNL 2022, 2
Sonnenberg 

Zeugnis für Deutschland – Geldwäscheprüfer stellen teils erhebliche Mängel fest

Nun ist es soweit, die Geldwäscheprüfer der Financial Action Task Force (FATF) haben ihren Schlussbericht, den sog. Mutual Evaluation Report (MER), für die seit September 2020 stattfindende Deutschlandprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung gilt als besonders spannend. Seit Jahren wird Deutschland immer wieder als „Geldwäscheparadies“ bezeichnet. Bis zu 100 Mrd. EUR sollen in Deutschland jährlich gewaschen werden. Bereits im Juni hatte die FATF einen Ausblick auf den kommenden Schlussbericht gegeben. Die Prüfer ließen durchblicken, dass in einigen Bereichen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Der Schlussbericht macht dies nun in aller Ausführlichkeit deutlich.

Abbildung 1

FATF-Prüfung: Deutschland steht in der Kritik wegen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche.

Die FATF erkennt zunächst an, dass die BRD in den letzten fünf Jahren bedeutende Reformen durchgeführt hat, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Einige dieser neuen Maßnahmen zeigten bereits Wirkung. Deutschland müsse aber die Reformen fortsetzen und bei den Maßnahmen mehr auf Prioritäten setzen.

Die BRD sei mit erheblichen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken konfrontiert. Die deutschen Behörden hätten zwar ein gutes Verständnis für diese Risiken und arbeiten konstruktiv mit den entsprechenden Stellen in anderen Ländern zusammen. Die innerstaatliche Koordinierung zwischen den 16 Bundesländern stelle jedoch eine „Herausforderung“ dar. Insbesondere die Koordinierung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sollte verbessert werden.

Als weiteres Problem nennt der FATF-Bericht die Geldwäscherisiken, die mit der hohen Bargeldverwendung im Land zusammenhängen. In diesem Zusammenhang müsse die BRD in Zukunft auch informelle Geld- oder Vermögenstransfersysteme (bspw. Hawala-Banking) stärker überwachen und beaufsichtigen.

Ein besonderes Augenmerk haben die Prüfer auf die deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) geworfen. Zwar wird die Umstellung der FIU auf ein administratives Modell im Jahr 2017 als positiver Schritt anerkannt. Der Übergang sei jedoch eine „Herausforderung“. Deutschland müsse der Umsetzung dieser Reformen auf operativer Ebene weiterhin Vorrang einräumen und die Erhebung, Analyse, Verbreitung und Nutzung von Finanzinformationen weiter verbessern.

Auch müssten die Behörden insgesamt mehr tun, um entsprechend dem Risikoprofil Deutschlands proaktiv und systematisch gegen Geldwäscheaktivitäten zu ermitteln und diese zu verfolgen.

Einer deutschen Besonderheit bei der Geldwäscheaufsicht haben die FATF-Prüfer viel Aufmerksamkeit gewidmet: Auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sind über 300 Behörden für die Beaufsichtigung der geldwäscherechtlich Verpflichteten zuständig.

Die FATF stellt zwar fest, dass Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Behörden solide und umfassend geregelt sind, an deren Ausstattung und an einer effektiven Arbeitsweise mangele es jedoch. Dies mache sich insbesondere bei der uneinheitlichen Anwendung des risikobasierten Ansatzes bemerkbar. Der Behebung dieser Defizite müsse Deutschland zukünftig Priorität einräumen.

Die Einführung des Transparenzregisters in Deutschland wird von den Prüfern positiv bewertet. Allerdings mahnt die FATF, dass vorrangig für eine angemessen Ausstattung des Registers gesorgt werden müsse. Nur so könne es das entsprechende Potenzial bei der Geldwäschebekämpfung entfalten.

Deutschland muss einiges an Kritik einstecken und landet im Länder-Ranking der FATF bei der Bekämpfung der Geldwäsche nur im Mittelfeld. Damit hatte die Bundesregierung wohl schon gerechnet. Wenige Tage vor der Veröffentlichung des Prüfungsberichts stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für eine schlagkräftige Bekämpfung von Finanzkriminalität vor. Kernpunkte sind der Aufbau eines neuen Bundesfinanzkriminalamts, die Ausbildung von hoch qualifizierten Finanzermittlern und die Beschleunigung der Digitalisierung und Vernetzung vorhandener Register, insbesondere des Transparenzregister.

Dr. Marcus Sonnenberg

Abbildung 2

Dr. Marcus Sonnenberg ist Rechtsanwalt im Bereich Compliance und Mitautor des Frankfurter Kommentars zum Geldwäschegesetz. Daneben bildet er seit mehreren Jahren im Rahmen eines Zertifizierungslehrgangs Geldwäschebeauftragte im Finanzbereich aus. Privat betreut er einen Blog für Geldwäschebeauftragte: https://www.hilfssheriff.de/newsletter/

 
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