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CNL 2022, 7
 

Übernahme der SCHUFA: Freigaben für Fusionsvorhaben im Bieterwettbewerb erteilt

Das Bundeskartellamt hat am 7. Februar 2022 zwei Zusammenschlussvorhaben freigegeben, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Bieterwettbewerb um Anteile an der SCHUFA Holding AG zur Fusionskontrolle angemeldet wurden.

Abbildung 9

SCHUFA-Hauptgebäude in Wiesbaden: Die Übernahmepläne durch EQT sorgen für Wirbel.

Es handelt sich dabei einerseits um das Vorhaben der EQT AB, bis zu 100 % der Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die SCHUFA zu erwerben. Zum anderen handelt es sich um das Vorhaben der TeamBank AG, ihre bestehende Minderheitsbeteiligung an der SCHUFA aufzustocken.

EQT ist die schwedische Muttergesellschaft einer Gruppe von Investment-Fonds, die in Unternehmen unterschiedlicher Branchen investieren. TeamBank gehört der DZ Bank-Gruppe an, deren Obergesellschaft DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut und Zentralbank der Genossenschaftsbanken fungiert. Sie ist als Geschäftsbank aktiv.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, stellte zu der Entscheidung klar: „Wir prüfen in der Fusionskontrolle nur die wettbewerblichen Auswirkungen angemeldeter Zusammenschlüsse. Aus dieser Sicht waren beide Vorhaben freizugeben.“ Auch wenn beide Zusammenschlüsse in Konkurrenz zueinander stünden, sei es unter bestimmten Umständen möglich, solche konkurrierenden Zusammenschlüsse parallel zur Fusionskontrolle anzumelden. Sie müssen dazu unter anderem hinreichend definiert sein.

Das Bundeskartellamt teilt mit, dass die beiden Bieter durch die jetzigen Freigaben die Möglichkeit haben, die Übernahmen fusionskontrollrechtlich zu vollziehen. Dem Fortgang des Bieterwettbewerbs lägen allein unternehmerische Entscheidungen zugrunde.

Die Meldungen um die Übernahme der SCHUFA hatten bereits in den vergangenen Wochen für viel Wirbel gesorgt. Unter anderem hat die Bürgerbewegung Campact eine Unterschriften-Kampagne gestartet, um den Verkauf der Schufa an den Finanzinvestor EQT zu verhindern. Die zentrale Forderung lautet: Die Eigentümer sollen ihr Vorverkaufsrecht nutzen und dafür sorgen, dass keine SCHUFA-Anteile an EQT oder ähnliche Investoren verkauft werden. Hinter der Aufregung steckt die Furcht um die Daten, die von der SCHUFA als sogenannte Auskunftei gesammelt werden. Dazu gehören Informationen über Privatpersonen und Unternehmen, auf deren Basis das Unternehmen dann Einschätzungen zu deren Kreditwürdigkeit abgibt.

Andere Stimmen sehen hingegen eine Chance in der Übernahme und der speziell von EQT angekündigten Modernisierung und transparenteren Aufstellung.

chk

 
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