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DSB 2010, 13
KRAMER/GLISS 
Arbeitnehmerdatenschutz: Abgleich von Kontodaten für zulässig erklärt

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 18. Februar 2010 Klarheit in eine Frage gebracht, die seit Monaten HR-Verantwortliche, Compliance-Beauftragte und Revisionsverantwortliche in Atem hält: Ist es zulässig, Daten von Beschäftigten (wie Privatadressen und Kontodaten) für die unternehmensinterne Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu verwenden? Nach Inkrafttreten der neuen Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (§ 32 BDSG) war diese Frage lebhaft umstritten.…

KRAMER/GLISS, DSB 2010, 13-14

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