Auftragsdatenverarbeitung in verbundenen Unternehmen
Die Mindestanforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung werden in § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschrieben. In der Regel betrifft das Auftraggeber und externe Auftragnehmer. Mit der Umgestaltung von Unternehmen in der Form, dass einzelne Abteilungen nunmehr als juristische Personen im Unternehmensverbund Verantwortung übernehmen, haben auch Stadtwerke, Verkehrsunternehmen und lokal tätige Unternehmensverbünde oder national tätige Konzernunternehmen umfangreiche Dokumentationen und Vertragswerke zu erarbeiten, …
FRAHM/KOCH, DSB 2010, 9-10
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