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DSB 2011, 18
OVG Berlin-Brandenburg 
Auskünfte über Todesumstände einer bekannten Richterin (Beschluss vom 11.11.2010, OVG 10 S 32.10)

Im Fall des Todes einer bekannten Persönlichkeit (hier: bundesweit bekannte Jugendrichterin) hat die Presse einen Anspruch auf Auskunft über die objektiven Umstände des Todes.

OVG Berlin-Brandenburg, DSB 2011, 18-19 (Beschluss vom 11.11.2010, OVG 10 S 32.10)

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