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DSB 2011, 18
BAG 
Keine Erstattung von Detektivkosten bei bereits feststehender Vertragsverletzung (Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 547/09)

Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

BAG, DSB 2011, 18 (Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 547/09)

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