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DSB 2013, 20
Vahle 
Auskunft über Person eines Behördenbeschäftigten (Urteil vom 23.02.2012, 8 A 1303/11)

Die Mitteilung, welcher konkrete und namentlich genannte Behördenbeschäftigte eine fehlerhafte Behördenentscheidung als letzter unterzeichnet hat, betrifft „persönliche Angelegenheiten“ im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Hessisches Pressegesetz (HpresseG) jedenfalls dann, wenn der Vorgang infolge der Presseberichterstattung einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden ist.

Vahle, DSB 2013, 20 (Urteil vom 23.02.2012, 8 A 1303/11)

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