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DSB 2010, 21
KG Berlin 
Auskunftspflicht des Anwalts gegenüber einer Datenschutzbehörde (Beschluss vom 20.08.2010, 1 Ws (B) 51/07)

Eine Datenschutzbehörde ist nicht berechtigt, von einem Anwalt die Preisgabe von Informationen über dessen Mandanten zu verlangen.

KG Berlin, DSB 2010, 21 (Beschluss vom 20.08.2010, 1 Ws (B) 51/07)

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