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DSB 2010, 18
BGH 
Auslesen von Daten einer Zahlungskarte (Beschluss vom 14.01.2010, 4 StR 93/09)

Das bloße Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, erfüllt nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten im Sinne von § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB).

BGH, DSB 2010, 18 (Beschluss vom 14.01.2010, 4 StR 93/09)

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