BAG: Sichtung und Auswertung von Dateien auf einem Dienstrechner ist datenschutzrechtlich auch ohne konkreten Verdacht zulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 31.01.2019 (Az. 2 AZR 426/18) entschieden, dass die Einsichtnahme in Dateien auf einem Dienstrechner eines Arbeitnehmers, die nicht als „privat” gekennzeichnet sind, nicht zwingend einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung voraussetzt. Das BAG stellt in seinem Urteil konkrete Anforderungen für diese Maßnahmen der Sichtung von Dateien und für die datenschutzrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf. …
DSB 2019, 148
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