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DSB 2017, 42
Oberbeck 
Bei unerwünschter Werbemail ist eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR unter Kaufleuten zulässig (Urteil vom 25.11.2016, 9 U 66/15)

Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten (nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen) eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR zu zahlen sein. In dem Fall erhielt die Klägern, eine Kfz-Werkstatt, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung Mail-Werbung. Daraufhin mahnte sie die Beklagte ab, die ihr gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, …

Oberbeck, DSB 2017, 42 (Urteil vom 25.11.2016, 9 U 66/15)

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