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DSB 2011, 4
 
Berlin: Informationspflicht über Datenpannen auch für öffentliche Stellen

Bei schwerwiegenden Datenpannen sind nun auch öffentliche Stellen des Landes Berlin zur Information des Betroffenen und des Landesbeauftragten verpflichtet (siehe zu dieser Forderung auch DSB 9/10, Seite 15). Die Ergänzung des Berliner Landesdatenschutzgesetzes um einen neuen § 18a ist zum 16. Februar 2011 in Kraft getreten. Der Landesbeauftragte Dr. Alexander Dix erhofft sich sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Berliner Verwaltung eine Schärfung des Datenschutzbewußtseins. …

DSB 2011, 4

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