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DSB 2010, 26
Hanseatisches OLG Hamburg 
Besitz von Kinderpornographie (Urteil vom 15.02.2010, 2 -27/09)

Mit dem Aufrufen einer kinderpornographischen Datei aus dem Internet zwecks Betrachtens der Bilder wird der Tatbestand des Besitzes von Kinderpornographie (§ 184b Abs. 4 Strafgesetzbuch-StGB) sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt.

Hanseatisches OLG Hamburg, DSB 2010, 26 (Urteil vom 15.02.2010, 2 -27/09)

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