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DSB 2019, 42
 
Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen

Das Bundeskartellamt sieht aufgrund der Gestaltung der Geschäftsbedingungen des Unternehmens Facebook Inc. einen kartellrechtlichen Verstoß und untersagte die Zusammenführung von Nutzerdaten. Bislang sahen die Geschäftsbedingungen von Facebook vor, dass das Unternehmen berechtigt ist, alle durch das soziale Netzwerk selbst, die konzerneigenen Dienste (Facebook, WhatsApp, …

DSB 2019, 42-44

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