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DSB 2023, 256
 
Bundesverwaltungsgericht Österreich: Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde erfordert eine „Beschwer“ – Verarbeitung eigener Daten unter Verstoß gegen die DSGVO

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat sich in einer Entscheidung (Bescheid vom 29.8.2023, W101 2273799-1) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine betroffene Person bereits dann eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörden einreichen kann, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten noch nicht stattfindet.

DSB 2023, 256-257

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