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DSB 2020, 196
 
Bußgeld in Höhe von 1,24 Mio. EUR zulasten der AOK Baden-Württemberg

Laut einer Pressemitteilung verhängte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg vor Kurzem gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld iHv. 1,24 Mio. EUR. Grund des Bußgelds seien mangelnde datensicherheitsrechtliche Vorkehrungen entsprechend Art. 32 DSGVO. Konkret hatte die AOK Baden-Württemberg im Zeitraum von 2015 bis 2019 verschiedene Gewinnspiele durchgeführt und die insoweit verarbeiteten personenbezogenen Daten auch zu Werbezwecken weiterverarbeitet. …

DSB 2020, 196

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