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DSB 2017, 77
 
Bußgeld wegen nachlässiger Aktenaufbewahrung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat unangemeldet die Aktenlagerung bei einem Zahnarzt kontrolliert. Im konkreten Fall konnten die Beamten nach dem Hinweis eines Zeugen ungehindert an Patientenakten in einem unverschlossenen Aktenschrank in einer Tiefgarage gelangen. Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich umgelagert und der Zahnarzt und seine Mitarbeiter entsprechend belehrt.

DSB 2017, 77

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