Datenschutzverletzung bei Filesharing-Auskunft führt zu Beweisverwertungsverbot ([unbekannt] vom 02.01.2015, 153 C 3184/14)
Ist der Beklagte Kunde eines Resellers, muss sich der Gestattungsanspruch auf Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG auf diesen Reseller beziehen. Erfolgt eine Auskunft durch die Deutsche Telekom AG, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor. In dem Verfahren ging es um richterlich angeordnete Auskünfte bei der Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing. Auskünfte zu den Inhabern der Anschlüsse wurden durch die Deutsche Telekom als Access-Provider erteilt. …
Oberbeck, DSB 2015, 39 ([unbekannt] vom 02.01.2015, 153 C 3184/14)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Datenschutz-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Datenschutz-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.