Datenspeicherung von Atomkraft-Gegner in Staatsschutz-Datei unzulässig ([unbekannt] vom 10.02.2015, 1 S 554/13)
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs speicherte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in den Jahren 1999 bis 2007 rechtswidrig Daten über einen Atomkraftgegner unter anderem in der „Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität“ in Baden-Württemberg (AD PMK). Der Kläger hatte unter anderem an Protestaktionen gegen Castortransporte und Demonstrationen vor Atomkraftwerken teilgenommen und solche Aktionen auch selbst organisiert. …
Oberbeck, DSB 2015, 87 ([unbekannt] vom 10.02.2015, 1 S 554/13)
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