Datenweitergabe im Facebook-App-Zentrum verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht (Urteil vom 22.09.2017, 5 U 155/14)
Die Weitergabe von Daten im App-Zentrum von Facebook ist mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar, da die erteilte Einwilligung unwirksam ist. Im App-Zentrum können Nutzer unter anderem kostenlose Spiele von Drittanbietern nutzen. Klickt ein Spieler auf „Sofort spielen“, wird die Information angezeigt, dass verschiedene personenbezogene Daten (wie zum Beispiel die E-Mail-Adresse und Statusmeldungen) an die jeweilige Anwendung übermittelt werden. …
Oberbeck, DSB 2017, 266 (Urteil vom 22.09.2017, 5 U 155/14)
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