Die Veröffentlichung eines Geburtsjahrs in einem Online-Lexikon kann zulässig sein (Urteil vom 30.09.2015, 142 C 30130/14)
Wird ein Geburtsjahr in einer Dissertation genannt, darf diese Information in einem Online-Lexikon benannt werden, wenn an der Person ein öffentliches Interesse besteht. Geklagt hatte eine Drehbuchautorin, die in der Veröffentlichung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Durch die Veröffentlichung ihres Alters habe sie Nachteile, da die Branche der Medienschaffenden sehr stark von deutlich jüngeren Menschen geprägt werde. …
Oberbeck, DSB 2016, 218 (Urteil vom 30.09.2015, 142 C 30130/14)
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