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DSB 2016, 218
Oberbeck 
Rechtswidrig veröffentlichte Inhalte müssen auch auf Drittseiten entfernt werden (Urteil vom 26.07.2016, 312 O 574/15)

Ein Unternehmen muss auch auf Drittseiten für die Löschung fehlerhafter Inhalte sorgen. Dies gilt selbst dann, wenn zu den Drittseiten keine direkte Beziehung besteht. In dem Fall wurde ein Zahnarzt auf einer Bewertungsseite mit dem Zusatz „Dr. med.“ beschrieben, obwohl er nicht über den entsprechenden Titel verfügte. Die Klägerin forderte den Zahnarzt daraufhin auf, den Eintrag löschen zu lassen, …

Oberbeck, DSB 2016, 218 (Urteil vom 26.07.2016, 312 O 574/15)

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