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DSB 2014, 246
Vahle 
Die Videoüberwachung des Eingangsbereiches und der Treppenaufgänge eines privaten Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein (Urteil vom 29.09.2014, 11 LC 114/13)

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage eines Hausbesitzers gegen eine Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit der die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen des Gebäudes untersagt wurde, stattgegeben.

Vahle, DSB 2014, 246-250 (Urteil vom 29.09.2014, 11 LC 114/13)

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