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DSB 2013, 17
Vahle 
Einsicht in Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (Urteil vom 01.12.2011, VG 2 K 91.11)

Der Deutsche Bundestag ist bezogen auf die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste ein Bundesorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.

Vahle, DSB 2013, 17 (Urteil vom 01.12.2011, VG 2 K 91.11)

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