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DSB 2014, 22
 
Einsicht in Patientenakte

Im Februar 2013 wurde § 630g in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Patienten ist danach auf Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu gewähren. In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 47/13, Seite 3403) betrachtet Johannes Habermalz dieses Akteneinsichtsrecht und seine zivilprozessuale Durchsetzbarkeit: „Das Einsichtsrecht des Patienten nach § 630g BGB stellt die erstmalige Kodifikation eines solchen Anspruchs dar, …

DSB 2014, 22

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