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DSB 2013, 176
Vahle 
Einwilligung in Werbeanrufe II (Urteil vom 25.10.2012, I ZR 169/10)

Die Vorschriften der §§ 305 folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten auch für von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.

Vahle, DSB 2013, 176-177 (Urteil vom 25.10.2012, I ZR 169/10)

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