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DSB 2011, 37
Vahle 
Entnahme einer Speichelprobe zur Aufklärung eines Tötungsdelikts (Beschluss vom 29.09.2010, 10 Qs 404/10, 10 Qs 405/10)

Ein Anfangsverdacht, der die Entnahme einer Speichelprobe gemäß §§ 81a, 81e Strafprozessordnung (StPO) rechtfertigt, lässt sich nicht damit begründen, dass der Betroffene eine freiwillige Teilnahme an einer DNA-Untersuchung abgelehnt hat.

Vahle, DSB 2011, 37 (Beschluss vom 29.09.2010, 10 Qs 404/10, 10 Qs 405/10)

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