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DSB 2013, 15
Vahle 
Entschädigung wegen der Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers (Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 697/10)

Lädt ein Arbeitgeber, der die Schwerbehinderung eines Bewerbers kennt, diesen nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, so liegt darin ein Indiz für eine Diskriminierung des Bewerbers im Sinne des § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Vahle, DSB 2013, 15 (Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 697/10)

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