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DSB 2012, 90
Vahle 
Frage nach Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers (Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10)

In einem bestehenden Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber jedenfalls nach sechs Monaten – also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen – einen Arbeitnehmer nach dessen Schwerbehinderung fragen.

Vahle, DSB 2012, 90-91 (Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10)

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