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DSB 2012, 199
Vahle 
Gerichtliche Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10)

Fühlt sich jemand durch eine Internetveröffentlichung durch einen im Ausland (hier: Österreich) niedergelassenen Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, so kann er einen Unterlassungsanspruch (auch) vor den Gerichten des Landes geltend machen, in dem sich der Mittelpunkt seiner Interessen befindet (hier: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland).

Vahle, DSB 2012, 199-200 (Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10)

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