Heft 12
Editorial
Strassemeyer
Ein „aufgeregtes“ (Datenschutz)jahr 2020 291
Stichwort des Monats
Taeger/Spittka
LG Bonn reduziert Geldbuße gegen 1&1 massiv – DSK-Bußgeldkonzept hält Praxistest nicht stand 292
Nachrichten 294
15. Internet Governace Forum der Vereinten Nationen 294
Abgeordnete legen Beschwerde gegen EU-Parlament ein 294
Bußgeld in Höhe von 18,4 Millionen britische Pfund gegen Marriott 294
Datenschutz-Kennzeichnung im App Store 294
Update zum schweizerischen Datenschutzgesetz 294
LG Bonn reduziert Bußgeld gegen 1&1 294
ArbG Dresden: 1.500 EUR Schmerzensgeld wegen unzulässigem Versand von Gesundheitsdaten 295
LG Darmstadt: 1.000 EUR Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Bewerberdaten 295
EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe für neue Standarddatenschutzklausel 295
EuGH urteilt zu Wirksamkeitsanforderungen und zur Nachweisbarkeit von Einwilligungen 295
Kleine oder große Strafkammer 296
Berichtigung 296
Datenschutz im Fokus
Schnebbe
E-Mail-Korrespondenz: Verschlüsselungspflicht für Anwälte? 297
Hansen-Oest
Drittlandsverarbeitung in Zeiten von „Schrems II“ Grenzen und Möglichkeiten in der Praxis 300
Grages
Neue Standarddatenschutzklauseln: Praktikable Lösung für Drittlandtransfers nach Schrems II? 304
Wiesner
Datenschutz im Betrieb: Inwieweit ist der Betriebsrat bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu beteiligen? 309
Rechtsprechung
Veil
Videoüberwachung: rechtlich komplex! 312
Hötzel
Kein Nachweis der Einwilligung allein über ein vom Verantwortlichen gesetztes Häkchen/Kreuzchen 316
In eigener Sache
Leibold/Leicht
#DSK2020 320
Beirat
Ihr DSB-Beirat 325
Service
Quiel
Thüsing/Wurth – Social Media im Betrieb – Arbeitsrecht und Compliance, 2. Aufl. 326
Kühling/Buchner – DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 326
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