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DSB 2020, 295
 
LG Darmstadt: 1.000 EUR Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Bewerberdaten

Das LG Darmstadt (Urteil vom 26.05.2020 – 13 O 244/19) hat eine Privatbank zur Zahlung von 1.000 EUR Schmerzensgeld an eine betroffene Person verurteilt, weil diese Bewerbungsdaten irrtümlich an eine falsche Person versendet hatte. In dem konkreten Fall ging es um Gehaltsverhandlungen mit dem betroffenen Bewerber über die Online-Plattform Xing. Doch anstatt eine Nachricht an die betroffene Person zu schicken, …

DSB 2020, 295

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