Hessische Datenschutzbehörde gibt Hinweise zur Zulässigkeit des GPS-Trackings im Beschäftigungskontext
In seinem 50. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) einige interessante Hinweise rund um das Thema GPS-Tracking im Beschäftigungsverhältnis (ab Seite 134) herausgegeben. Das GPS-Tracking im Arbeitsverhältnis kann datenschutzrechtlich zulässig sein, sofern die Interessen des Arbeitgebers und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer angemessen gegeneinander abgewogen werden und das Tracking auf das notwendige Maß beschränkt wird. …
DSB 2022, 191-192
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