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DSB 2014, 90
Vahle 
Hohe Hürden bei Verdachtskündigung – insbesondere aufgrund von Erkenntnissen aus geheimer Videoüberwachung von Arbeitnehmern (Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine ordentliche Verdachtskündigung beanstandet, der unter anderem Erkenntnisse aus einer Videoüberwachung zugrunde liegen. An eine solche Kündigung sind danach keine geringeren Anforderungen zu stellen als an eine außerordentliche, fristlose Kündigung.

Vahle, DSB 2014, 90-91 (Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11)

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