Hotel ist zur Herausgabe von Gästedaten an Kindesmutter nicht verpflichtet (Urteil vom 28.10.2016, 191 C 521/16)
Eine Kindesmutter hat keinen generellen Auskunftsanspruch auf persönliche Daten, die durch ein Hotel erhoben wurden. In dem Fall mietete die Klägerin gemeinsam mit ihrem damaligen männlichen Begleiter mit dem Vornamen Michael ein Hotelzimmer. Neun Monate später brachte die Klägerin ein Kind zur Welt, dessen Vater nicht eindeutig feststand. Sie forderte daraufhin von der Hotelleitung Auskunft über die Anschrift und den vollständigen Namen ihres damaligen Begleiters, …
Oberbeck, DSB 2017, 136 (Urteil vom 28.10.2016, 191 C 521/16)
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