ICO und dsb beurteilen entgeltliche Alternativzugänge unterschiedlich
Die britische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO hat eine Verwarnung gegenüber der Washington Post ausgesprochen. Die Zeitung hat bis zum 25. Mai 2018 personenbezogene Daten genutzt, um ihre Website profitabel zu gestalten, indem sie personalisierte Werbung schaltete. Als Reaktion auf das in Art. 7 Abs. 4 der Datenschutz-Grundverordnung verankerte Kopplungsverbot stellte die Washington Post ihren Nutzern einen entgeltlichen Alternativzugang zur Verfügung: Die Nutzer hatten infolgedessen die freie Wahl zwischen der Nutzung der Website unter Einwilligung in Werbezwecke oder – als Alternative – das Entrichten eines Entgelts ohne Einwilligung. …
DSB 2019, 3
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