IP-Adresse kann auch bei DSL-Flatrate durch den Access-Provider anlasslos gespeichert werden (Urteil vom 14.12.2015, 12 U 16/13)
Ein Access-Provider ist auch dann befugt, die IP-Adresse eines Kunden für mehrere Tage zu speichern, wenn diese nicht zum Zwecke der Abrechnung benötigt wird. Ausreichend ist allein die Aufrechterhaltung der technischen Systeme des Providers. Ein Access-Provider gab die IP-Adresse eines Kunden im Rahmen eines Filesharing-Falles heraus. Der Kläger argumentierte, die Speicherung sei aufgrund einer DSL-Flatrate für Abrechnungszwecke nicht erforderlich gewesen. …
Oberbeck, DSB 2016, 66 (Urteil vom 14.12.2015, 12 U 16/13)
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