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DSB 2015, 245
Oberbeck 
Inkassobüro darf fremde Forderungen an SCHUFA melden (Urteil vom 13.02.2015, I-16 U 41/14)

Ein Inkassounterunternehmen darf auch dann eine Verbindlichkeit bei der SCHUFA anmelden, wenn es nicht Inhaber der Forderung ist. In dem Fall wehrte sich die Schuldnerin eines Golfvereins gegen die Meldung des durch den Verein beauftragten Inkassobüros an die SCHUFA. Die Klägerin vertrat dabei die Auffassung, dass nur der tatsächliche Inhaber einer Forderung berechtigt sei, …

Oberbeck, DSB 2015, 245 (Urteil vom 13.02.2015, I-16 U 41/14)

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