Jobcenter ist zur Herausgabe des internen Telefonverzeichnisses nicht verpflichtet (Urteil vom 20.10.2016, 7 C 20.15)
Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern könne laut Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter entgegenstehen. In dem Revisionsverfahren klagten verschiedene Bürger auf direkten telefonischen Zugang zu Ansprechpartnern der Jobcenter in Köln, …
Oberbeck, DSB 2016, 242 (Urteil vom 20.10.2016, 7 C 20.15)
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