Keine Löschung allgemein zugänglicher Daten aus Suchmaschine (Urteil vom 29.12.2016, 13 U 85/16)
Eine Suchmaschine ist nicht verpflichtet, Suchergebnisse zu löschen, wenn diese aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. In dem Fall klagte die Geschäftsführerin einer GmbH auf Löschung mehrerer Links in einer Suchmaschine, welche auf ein von ihr gegebenes Fernseh-Interview verlinkten. Das OLG Celle lehnte einen Anspruch auf Löschung ab, da es sich bei dem Namen der Klägerin um ein Datum aus einer allgemein zugänglichen Quelle handele. …
Oberbeck, DSB 2017, 42 (Urteil vom 29.12.2016, 13 U 85/16)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Datenschutz-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Datenschutz-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.