Kein Auskunftsanspruch auf vertrauliche Informationen aus Innenministerkonferenz (Beschluss vom 28.02.2018, 6 S 41.17)
Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist nicht verpflichtet, einem Pressevertreter Auskünfte über vertrauliche Informationen aus der 206. Sitzung der Innenministerkonferenz zu geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Die Erteilung der Auskünfte hatte das BMI mit Rücksicht auf den Widerspruch eines Teilnehmers gegen die Veröffentlichung abgelehnt. …
Oberbeck, DSB 2018, 88 (Beschluss vom 28.02.2018, 6 S 41.17)
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