Kein Zugang zu amtlichen Informationen bei anonymer Antragstellung (Beschluss vom 27.10.2017, VGH B 37/16)
Die Angabe personenbezogener Daten beim Zugang zu amtlichen Informationen verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht. Ein Verein, der sich für offenes Wissen, Daten und Transparenz einsetzt, beschwerte sich erfolglos gegen das im Januar 2016 in Kraft getretene Landestransparenzgesetz. Das VerfGH argumentiert, dass es keinen landesverfassungsrechtlichen Anspruch auf Informationszugang ohne Preisgabe von persönlichen Daten gebe. …
Oberbeck, DSB 2018, 18 (Beschluss vom 27.10.2017, VGH B 37/16)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Datenschutz-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Datenschutz-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.