Kontrolladressen in Datenbeständen
Was schief gehen kann, geht schief
Hans Gliss,
Herausgeber
DATENSCHUTZ-BERATER
Die mit dem Einsatz von Kontrolladressen verbundenen Vorteile werden in diesem Heft (Seite 212) beschrieben. Was aber kann alles danebengehen?
Direktmarketing mit adressierter Werbung begann in den Zeiten der Großrechner – weil damals solche Aktionen plötzlich lukrativ waren. Millionen von Werbebriefen und Katalogen gehörten seinerzeit zum Geschäft. Heute ist längst Zielgruppenmarketing angesagt – denn überfüllte Briefkästen sind kontraproduktiv. Kontrolladressen sind aber immer noch ein wichtiges Instrument zur Detektion und sogar zur Verhinderung von Adressenklau, aber auch als Kontrolle. Nur: Es muss richtig gehandhabt werden.
Wenn wir heute Ratschläge veröffentlichen, die aus konkreten Untersuchungen abgeleitet wurden, dann deshalb: Auf der einen Seite haben wir den grundgesetzlich gesicherten Umgang mit personenbezogenen Daten, wenn die rechtlichen Befugnisse beachtet werden. Auf der anderen Seite ist ein sorgfältiger Umgang mit den Daten nicht allein wegen des BDSG, sondern auch wegen der Außenwirkung und den Erfolgsaussichten von Kampagnen entscheidend für Akzeptanz – und damit für den Erfolg.
Vor drei Jahrzehnten passierte etwas, was heute – fast – auch noch so passieren könnte: 300.000 Werbebriefe sollten aufbereitet und verschickt werden. Damals wurden die Aktionen individuell programmiert, es gab keine Standardsoftware. Der Leiter des Lettershops bat den Programmierer, seine Privatadresse in den Datenbestand einzubauen; er wollte wissen, wie schnell die Post die Sendungen verteilte. Am nächsten Tag wurden 300.000 Werbebriefe gedruckt, kuvertiert und der Post geliefert. Zwei Tage später erschien vor dem Haus des Leiters Lettershop ein LKW der Post; man versuchte, 300.000 Werbebriefe in seinen Vorgarten zu kippen.
Ihr
Hans Gliss