Niederländische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld in Höhe von 750.000 € gegen Unternehmen, das Fingerabdruck-Technologie für Anwesenheits- und Zeiterfassung verwendet
In dem vorliegenden Fall führte das Unternehmen ein neues Fingerabdrucksystem ein, um den betrügerischen Missbrauch des früheren Anwesenheits- und Zeiterfassungssystems zu verringern. Obwohl es theoretisch möglich war, dass die Mitarbeiter weiterhin das ältere System benutzten, ergab die Untersuchung der Behörde, dass die Nichtbereitstellung der Fingerabdrücke zu individuellen Gesprächen mit der Geschäftsleitung führte. …
DSB 2020, 138
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