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DSB 2018, 189
Oberbeck 
Nutzung allgemein zugänglicher Daten für unerlaubte Telefonwerbung unzulässig (Urteil vom 09.03.2018, 1 K 257/17)

Die Speicherung von allgemein zugänglichen Daten für unerlaubte Telefonwerbung ist datenschutzrechtlich unzulässig. Die Klägerin kontaktierte europaweit Zahnarztpraxen und Dentallabore per Telefon, um von diesen Edelmetallreste anzukaufen. Die zuständige Datenschutzbehörde erließ einen Untersagungsbescheid, gegen den die Klägerin Anfechtungsklage erhob. Das VG Saarlouis stimmte im Ergebnis der Datenschutzbehörde zu und bestätigte die Unzulässigkeit der Speicherung der Kontaktdaten. …

Oberbeck, DSB 2018, 189 (Urteil vom 09.03.2018, 1 K 257/17)

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