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DSB 2018, 3
Kramer 

Nutzen Sie Unterstützung – Sie brauchen sie!

Abbildung 1

Dr. Philipp Kramer Chefredakteur Datenschutz-Berater

Mit dem Einzug der DSGVO wird es offenbar: Ohne die Hilfe Dritter kommt der Datenschutzbeauftragte nicht mehr aus. Das kann bedeuten, dass man als interner Datenschutzbeauftragter seiner Leitung einen Bedarf nach rechtlicher Beratung und IT-Sicherheitsberatung klar zu verstehen gibt. Voraussetzung ist allerdings, der Leitung aufzuschreiben, was zu den Leitungspflichten im Datenschutz gehört und welche Pflichten Sie als Datenschutzbeauftragter davon überhaupt erledigen können.

Dieses Aufschreiben ist kein leichtes Unterfangen. Es genügt nicht, die Datenschutzpflichten von Unternehmen und Behörden einerseits und die Pflichten des Datenschutzbeauftragten aus der DSGVO und dem neuen BDSG abzuschreiben (siehe dazu Stichwort Datenschutzmanagementsystem, DSB 01/2018, Seite 22). Sie müssen bezogen auf die eigene Einheit konkretisiert werden.

Als Datenschutzbeauftragter sollten Sie sich auch hier überzeugende Argumente von Dritten besorgen. Nahezu jeder Wirtschaftsbereich ist gerade dabei, Standards zunutze machen und Seminare für seine Unternehmen zu erarbeiten. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihrer Leitung zu zeigen, was der Branchenverband Ihres Unternehmens selbst vorsieht. Denn letztlich steht der Branchenverband für alle Wettbewerber Ihres Unternehmens. Zugleich geben Ihnen branchenfokussierte Seminare die Möglichkeit, sich bei der Konzentration auf die wichtigen Datenschutzprobleme Ihrer Branche helfen zu lassen. Nehmen Sie nur als Beispiel die Veranstaltung „Datenschutzgrundverordnung für Kurierdienste“. Hier geht es nach der Tagesordnung eben nicht um das typische „KlippKlapp“ von Erlaubnisvorbehalt, Informationspflichten usw. Vielmehr geht man direkt auf die Prozesse der Branche ein: Vorbereitung von Sendungen zum Versand, Abholung, Hubverarbeitung/Sortierung, Hauptlauf, Zustellung, Verarbeitung unzustellbarer Sendungen, Qualitätsmanagement. Solcher Seminare bedarf es mehr. Suchen Sie nach ihnen beispielsweise in den Mitteilungen Ihrer Unternehmensverbände oder fragen Sie dort nach.

Ihr

Dr. Philipp Kramer

 
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