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DSB 2022, 221
 
OLG Köln: 500 EUR Schadenersatz für verspätete DSGVO-Auskunft

Der Verantwortliche (ein Rechtsanwalt) hat für eine verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO einen Schadensersatz i. H. v. 500 Euro zu zahlen, so entschied das OLG Köln in einem Urteil vom 14. Juli 2022 (Az.: 15 U 137/21). Die Klägerin, die eine frühere Mandantin des Rechtsanwaltsanwalts zwecks Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall war, verlangte vom Anwalt u.…

DSB 2022, 221

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